Schüler, die den Verdacht haben, Verstöße gegen das schulische Neutralitätsgebot wahrzunehmen, sollten das Gespräch mit ihren Eltern suchen und beschreiben, wie sie die Situation im Unterricht erlebt haben. Hierbei ist es wichtig zu begründen, warum darin ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen wird.
Das persönliche Gespräch der Eltern mit der Schulleitung oder dem betreffenden Lehrer kann Klarheit schaffen, jedoch besteht auch die Gefahr, dass die Kinder das couragierte Verhalten mit Repressalien vergolten bekommen.
Eltern können aber das Forum der Klassenelternversammlung und die Elternvertretung nutzen und sich solidarisieren. Aber auch die Rechtsbehelfe der außergerichtlichen Beschwerde, die gerichtliche Klage, Petitionen und Bürgeranfragen sind effektive Maßnahmen zum Erhalt der Neutralität an Schulen.
Zuständig ist das Landesamt für Schule und Bildung mit der Postanschrift: Postfach 1334 09072 Chemnitz sowie De-Mail: poststelle@lasub.smk-sachsen.de-mail.de
Bei dieser übergeordneten Behörde werden Beschwerden und Nachfragen auch diskret behandelt, um den Sachverhalt durch die Schulaufsicht prüfen zu lassen.
Allerdings kann es Situationen geben, in denen sich Schüler oder auch Eltern nicht trauen oder nicht kompetent genug fühlen, Probleme direkt mit dem Lehrer oder dem Schulleiter zu besprechen. Vielleicht auch, weil sie persönliche Nachteile befürchten. Dann kann es hilfreich sein, sich an Dritte zu wenden.
In solchen Fällen machen wir im Rahmen unserer Aktion „LehrerSOS“ ein Angebot: Mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot können uns vertraulich über das folgende Kontaktformular oder über eine Nachricht an die unten angegebene E-Mail-Adresse berichtet werden. Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten haben dabei höchste Priorität. Es werden keine Namen oder andere schutzbedürftige Angaben veröffentlicht. Sollte ein begründeter Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot oder eine andere diesbezügliche Rechtsvorschrift vorliegen, bieten wir an, den Vorgang unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte an die Schulbehörde zur Überprüfung weiterzuleiten. Um den Hinweis auf einen begründeten Anfangsverdacht überprüfen zu können, teilen Sie uns bitte ihre E-Mailadresse oder ihre Telefonnummer mit, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Die Schulbehörde ist bei tatsächlich vorliegenden Neutralitätsverstößen verpflichtet, dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen durchzuführen.
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